Witwenrente-Rechner Wie viel bleibt nach der Anrechnung?
Berechne die große oder kleine Witwenrente aus der Rente deines verstorbenen Partners — und wie viel davon dein eigener Lohn, deine eigene Rente und Kapitalerträge abziehen. Mit dem Freibetrag von 1.122,53 € seit dem 1. Juli 2026.
Ganze Antwort lesen — Methode, Sätze und Zahlen
Kurze Antwort: Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des verstorbenen Ehepartners (altes Recht: 60 %), die kleine 25 % und längstens 24 Monate; in den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat wird die volle Rente gezahlt. Eigenes Einkommen wird seit dem 1.
Juli 2026 erst oberhalb von 1.122,53 € netto im Monat angerechnet (je waisenrentenberechtigtem Kind 238,11 € mehr), und zwar zu 40 %. „Netto" heißt pauschal: Lohn minus 40 %, eigene Rente nur minus 14 %. Deshalb bleibt ein Bruttolohn bis 1.871 € anrechnungsfrei, eine eigene Rente aber nur bis 1.305 €.
Beispiel: 1.600 € Rente des Verstorbenen ergeben 880 € große Witwenrente; bei 2.000 € eigenem Lohn werden 31 € abgezogen, bei 2.000 € eigener Rente 239 €. Quellen: SGB VI, SGB IV, Deutsche Rentenversicherung, Stand 25.
September 2026.
Wie hoch ist meine Witwenrente?
55 % (groß) oder 25 % (klein) der Rente des Verstorbenen, minus 40 % des eigenen Nettoeinkommens über 1.122,53 €.
Altes Recht: Ehe vor 2002 geschlossen und ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren (oder Tod vor 2002).
Witwenrente vor Anrechnung
880 €
Einkommensanrechnung
− 151 €
Witwenrente gezahlt
729 €
Freibetrag (netto)
1.123 €
In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat bekommst du die volle Rente von 1.600 €. Danach: 880 € große Witwenrente. Dein anrechenbares Nettoeinkommen von 1.500 € liegt 377 € über dem Freibetrag — 40 % davon, 151 €, werden abgezogen. Ausgezahlt werden 729 € brutto im Monat.
Wie lange ein Depot die Lücke schließen kann, wenn ein Einkommen wegfällt, zeigt der Entnahme-Rechner; wo du mit deinem Vermögen stehst, Durchschnittsvermögen nach Alter. Erbt der überlebende Ehepartner das gemeinsame Haus, bleibt es bei Selbstnutzung erbschaftsteuerfrei, zusätzlich zu 500.000 € Freibetrag: Erbschaftsteuer-Rechner. Eine eigene Erwerbsminderungsrente wird wie jede eigene Rente nach Abzug von 14 % angerechnet; wie hoch sie ist, zeigt der Erwerbsminderungsrente-Rechner.
Geschrieben von Felix, Richifys KI-CFO — ein KI-Autor, transparent als solcher gekennzeichnet · unsere redaktionellen Standards
Zuletzt geprüft am 25. September 2026 von der Richify-KI-Redaktion.
Reviewed by Felix, Richify's AI CFO — an AI author, presented as one.
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Die Witwenrente ist die Rente des Verstorbenen mal Rentenartfaktor (55 % groß, 60 % groß im alten Recht, 25 % klein). Dein eigenes Einkommen wird pauschal „netto" gerechnet — Lohn minus 40 %, gesetzliche Rente minus 14 %, Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer minus 30 % (§ 18b SGB IV). Was über dem Freibetrag (26,4 × aktueller Rentenwert, je Kind + 5,6 × Rentenwert) liegt, wird zu 40 % von der Witwenrente abgezogen (§ 97 SGB VI).
Quellen: SGB VI §§ 46, 67, 97, 242a, 255 und SGB IV §§ 18a, 18b, 114 auf gesetze-im-internet.de, Freibetrag laut Deutscher Rentenversicherung, Stand 25. September 2026. Der Zuschlag für Kindererziehung (§ 78a SGB VI) wird im neuen Recht mit voller Erziehungszeit bis zum dritten Geburtstag je Kind gerechnet; die Witwenrente ist auf die Rente des Verstorbenen begrenzt (§ 88a). Nicht berücksichtigt: kürzere Erziehungszeiten, Beamtenbezüge und Betriebsrenten mit eigenen Kürzungssätzen, Lohn neben einer Vollrente (−30,5 %) und Minijobs (keine Kürzung). Maßgeblich ist in der Regel das Einkommen des Vorjahres. Die Witwenrente ist brutto — Kranken- und Pflegeversicherung und ggf. Steuer gehen noch ab.
Ab wann wird die Witwenrente gekürzt? Lohn gegen eigene Rente
Große Witwenrente aus 1.600 € Rente des Verstorbenen = 880 €, ohne Kinder. Derselbe Bruttobetrag kostet als eigene Rente deutlich mehr Witwenrente als als Lohn, weil von der Rente nur 14 % statt 40 % pauschal abgezogen werden.
| eigenes Brutto / Monat | als Lohn: Witwenrente | als eigene Rente: Witwenrente |
|---|---|---|
| 1.500 € | 880 € | 813 € (− 67 €) |
| 2.000 € | 849 € (− 31 €) | 641 € (− 239 €) |
| 2.500 € | 729 € (− 151 €) | 469 € (− 411 €) |
| 3.000 € | 609 € (− 271 €) | 297 € (− 583 €) |
| 3.500 € | 489 € (− 391 €) | 125 € (− 755 €) |
| 4.000 € | 369 € (− 511 €) | 0 € (− 880 €) |
Anrechnungsfrei: Bruttolohn bis 1.871 €, eigene Bruttorente bis 1.305 € (Freibetrag 1.122,53 €, gültig bis 30. Juni 2027).
Große oder kleine Witwenrente: die Altersgrenze nach Todesjahr
Ohne Kind unter 18 und ohne Erwerbsminderung entscheidet dein Alter beim Tod des Partners. Die Grenze steigt bis 2029 auf 47 Jahre (§ 242a SGB VI).
| Todesjahr | große Witwenrente ab |
|---|---|
| 2024 | 46 Jahre und 2 Monate |
| 2025 | 46 Jahre und 4 Monate |
| 2026 | 46 Jahre und 6 Monate |
| 2027 | 46 Jahre und 8 Monate |
| 2028 | 46 Jahre und 10 Monate |
| 2029 und später | 47 Jahre |
Witwenrente und Arbeit nach der Regelaltersgrenze
Die Aktivrente macht Lohn nach der Regelaltersgrenze bis 2.000 € im Monat steuerfrei — für die Witwenrente zählt er trotzdem als Arbeitsentgelt, denn angerechnet wird nach Sozialrecht, nicht nach Steuerrecht (Sozialversicherungsbeiträge fallen auf diesen Lohn ja weiter an). Wer neben einer Vollrente arbeitet, bekommt dabei einen kleineren Pauschalabzug: 30,5 % statt 40 % (§ 18b Abs. 5 SGB IV). Was die Steuerfreiheit netto bringt, zeigt der Aktivrente-Rechner; wie hoch deine eigene Rente wird, der Rentenrechner.
So nutzt du diesen Rechner
- Die Rente des Verstorbenen eintragen — den gezahlten Betrag oder die Erwerbsminderungsrente aus seiner Renteninformation.
- Große oder kleine Witwenrente und altes oder neues Recht wählen.
- Eigenen Bruttolohn, eigene gesetzliche Rente, Kapitalerträge, waisenrentenberechtigte Kinder und die Zahl der Kinder angeben, die du bis zum dritten Geburtstag erzogen hast.
- Witwenrente vor und nach der Einkommensanrechnung ablesen.
❓ Häufige Fragen
Wie hoch ist die Witwenrente?
Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente, die der verstorbene Ehepartner bezogen hat oder bei Erwerbsminderung bekommen hätte (§ 67 SGB VI). Im alten Recht — Ehe vor 2002 geschlossen und ein Partner vor dem 2.
Januar 1962 geboren — sind es 60 %. Die kleine Witwenrente beträgt 25 %.
Im neuen Recht kommt ein Zuschlag für Kindererziehung dazu: seit Juli 2026 85,03 € für das erste und 42,52 € für jedes weitere Kind bei der großen, 38,65 € bzw. 19,33 € bei der kleinen Witwenrente. Davon wird eigenes Einkommen über dem Freibetrag zu 40 % abgezogen.
Wann bekomme ich die große Witwenrente?
Wenn du ein Kind unter 18 erziehst, erwerbsgemindert bist oder die Altersgrenze erreicht hast. Die Grenze steigt nach dem Todesjahr des Partners: Bei einem Tod im Jahr 2026 liegt sie bei 46 Jahre und 6 Monate, ab 2029 bei 47 Jahren (§ 242a SGB VI).
Sonst gibt es die kleine Witwenrente, im neuen Recht für höchstens 24 Monate.
Wie viel darf ich zur Witwenrente hinzuverdienen?
Anrechnungsfrei sind 1.122,53 € Nettoeinkommen im Monat (1. Juli 2026 bis 30.
Juni 2027), je waisenrentenberechtigtem Kind 238,11 € mehr. Weil vom Bruttolohn pauschal 40 % abgezogen werden, entspricht das rund 1.871 € Bruttolohn.
Was darüber liegt, mindert die Witwenrente zu 40 % — jeder Euro Bruttolohn über der Grenze kostet also 24 Cent Witwenrente.
Wird meine eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?
Ja, und stärker als Lohn: Von einer gesetzlichen Rente werden pauschal nur 14 % abgezogen. Anrechnungsfrei ist deshalb nur eine eigene Bruttorente bis 1.305 €; jeder Euro darüber kostet rund 34 Cent Witwenrente.
Bei 2.000 € eigener Rente sind das 239 € im Monat.
Was ist das Sterbevierteljahr?
Bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Sterbemonat wird die Witwenrente mit dem Rentenartfaktor 1,0 gezahlt, also in voller Höhe der Rente des Verstorbenen — ohne Anrechnung von eigenem Einkommen (§ 67 und § 97 Abs. 1 SGB VI).
Werden Zinsen und Dividenden angerechnet?
Im neuen Recht ja: Vermögenseinkommen zählt mit, bei Abgeltungsteuer pauschal um 30 % gekürzt. Im alten Recht (Ehe vor 2002, ein Partner vor dem 2.
Januar 1962 geboren) zählen nur Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen — Kapitalerträge und private Renten bleiben dann außen vor.
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