Berliner-Testament-Rechner Was kostet es die Kinder an Erbschaftsteuer?
Vergleiche die Erbschaftsteuer über beide Erbfälle: Berliner Testament, Berliner Testament mit Pflichtteil und gesetzliche Erbfolge — mit Freibeträgen, Versorgungsfreibetrag und Witwenrente.
Ganze Antwort lesen — Methode, Sätze und Zahlen
Kurze Antwort: Beim Berliner Testament erbt zuerst der überlebende Ehegatte alles und erst nach dessen Tod die Kinder (§ 2269 BGB). Steuerlich verschenkt das die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall (je 400.000 € pro Elternteil) — und das Vermögen wird zweimal besteuert.
Beispiel: 800.000 € Nachlass des Erstversterbenden, 200.000 € eigenes Vermögen des Überlebenden, zwei Kinder: Mit Berliner Testament fallen über beide Erbfälle 22.138 € Erbschaftsteuer an, bei gesetzlicher Erbfolge 0 €. Bei 1,5 Mio. + 500.000 € sind es 295.470 € gegenüber 47.850 €.
Bis rund 800.000 € Gesamtvermögen mit zwei Kindern macht es steuerlich keinen Unterschied — dann decken die Freibeträge der Kinder beim zweiten Erbfall alles ab. Stand 3.
Oktober 2026.
Berliner Testament oder gesetzliche Erbfolge — was kostet mehr Steuer?
Über beide Erbfälle gerechnet, nach heutigem ErbStG.
Steuer Berliner Testament
22.138 €
Steuer gesetzliche Erbfolge
0 €
Mehrkosten Berliner Testament
22.138 €
Pflichtteil je Kind
100.000 €
| Szenario | 1. Erbfall | 2. Erbfall | gesamt |
|---|---|---|---|
| Berliner Testament | 2.030 € | 20.108 € | 22.138 € |
| … mit Pflichtteil | 0 € | 0 € | 0 € |
| gesetzliche Erbfolge | 0 € | 0 € | 0 € |
Mit Berliner Testament zahlt die Familie über beide Erbfälle 22.138 € Erbschaftsteuer — 22.138 € mehr als mit der günstigsten Variante („Gesetzliche Erbfolge (kein Testament)“). Der Grund: Die Kinder nutzen beim ersten Erbfall ihre Freibeträge von je 400.000 € nicht. Der Ehegatte hat Freibeträge von 756.000 €.
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Steuer Berliner Testament
22.138 €
Mehrkosten
22.138 €
Geschrieben von Felix, Richifys KI-CFO — ein KI-Autor, transparent als solcher gekennzeichnet · unsere redaktionellen Standards
Zuletzt geprüft am 3. Oktober 2026 von der Richify-KI-Redaktion.
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Für jedes Szenario rechnet der Rechner zwei Erbfälle. Berliner Testament (§ 2269 BGB): Der Ehegatte erbt alles, die Kinder erben später das zusammengelegte Vermögen. Mit Pflichtteil: Die Kinder verlangen beim ersten Erbfall die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB), für den Ehegatten ist das eine abziehbare Schuld. Gesetzliche Erbfolge: Ehegatte die Hälfte (§§ 1931, 1371 BGB), Kinder die andere Hälfte zu gleichen Teilen (§ 1924). Steuer je Erwerber mit Steuerklasse I, Freibetrag Ehegatte 500.000 € plus Versorgungsfreibetrag 256.000 € (gekürzt um den Kapitalwert einer Witwenrente, § 17 ErbStG, Vervielfältiger BMF 2026), Kinder je 400.000 €, Erbfallkostenpauschale 15.000 € je Erbfall; die beim ersten Erbfall gezahlte Steuer mindert den zweiten Nachlass.
Quellen: BGB §§ 1371, 1924, 1931, 2269, 2303, ErbStG §§ 10, 15, 16, 17, 19, Stand 3. Oktober 2026. Vereinfacht: Zugewinngemeinschaft, erwachsene Kinder, keine Familienheim-Befreiung und keine steuerfreie Zugewinnausgleichsforderung (§ 5 ErbStG), keine Wertänderung zwischen den Erbfällen, heutiges Recht. Keine Rechtsberatung.
Erbschaftsteuer über beide Erbfälle nach Vermögen (zwei Kinder)
| Vermögen | Berliner | + Pflichtteil | gesetzlich |
|---|---|---|---|
| 600.000 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| 1.000.000 € | 20.350 € | 0 € | 0 € |
| 1.500.000 € | 135.000 € | 48.935 € | 8.568 € |
| 2.500.000 € | 490.048 € | 273.890 € | 137.470 € |
75 % des Vermögens beim zuerst versterbenden Ehegatten, 25 % beim überlebenden; ohne Witwenrente, ohne Familienheim-Befreiung.
Freibeträge der Kinder schon zu Lebzeiten nutzen
Die Freibeträge gelten nicht nur im Erbfall, sondern alle zehn Jahre auch für Schenkungen. Wer die Immobilie zu Lebzeiten an die Kinder überträgt und darin wohnen bleibt, rechnet mit dem Wohnrecht-Rechner; wer weiter vermieten will, mit dem Nießbrauch-Rechner. Die Steuer auf einen einzelnen Erbfall mit Familienheim-Befreiung zeigt der Erbschaftsteuer-Rechner; was eine Witwenrente bringt, der Witwenrente-Rechner.
So nutzt du diesen Rechner
- Das Vermögen des zuerst versterbenden und das eigene Vermögen des überlebenden Ehegatten eintragen.
- Die Zahl der Kinder angeben.
- Eine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente des Überlebenden ergänzen (kürzt den Versorgungsfreibetrag), dazu Alter und Geschlecht.
- Die Erbschaftsteuer über beide Erbfälle für Berliner Testament, Pflichtteil und gesetzliche Erbfolge vergleichen.
❓ Häufige Fragen
Was ist der steuerliche Nachteil des Berliner Testaments?
Die Kinder erben beim ersten Todesfall nichts und nutzen deshalb ihren Freibetrag von 400.000 € gegenüber diesem Elternteil nicht. Beim zweiten Erbfall steht ihnen nur noch der Freibetrag gegenüber dem überlebenden Elternteil zur Verfügung — auf das inzwischen zusammengelegte Vermögen beider Eltern.
Dazu kommt, dass der Ehegatte beim ersten Erbfall selbst Steuer zahlen kann, wenn der Nachlass seine Freibeträge übersteigt. Im Beispiel (800.000 € + 200.000 €, zwei Kinder) kostet das 22.138 €.
Wie viel erbt der Ehegatte ohne Testament?
In der Zugewinngemeinschaft die Hälfte: ein Viertel als gesetzlicher Erbteil neben Kindern (§ 1931 BGB) plus ein Viertel pauschal als Zugewinnausgleich (§ 1371 BGB). Die andere Hälfte teilen sich die Kinder zu gleichen Teilen (§ 1924 BGB).
Ohne Testament entsteht eine Erbengemeinschaft aus Ehegatte und Kindern — das ist der Grund, warum viele Paare das Berliner Testament wählen.
Wie hoch ist der Pflichtteil beim Berliner Testament?
Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Neben dem Ehegatten in Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Erbteil aller Kinder zusammen die Hälfte, ihr Pflichtteil also ein Viertel des Nachlasses — bei zwei Kindern je ein Achtel.
Bei 800.000 € sind das 100.000 € je Kind. Verlangen die Kinder ihn, nutzen sie damit einen Teil ihres Freibetrags schon beim ersten Erbfall; viele Berliner Testamente enthalten deshalb eine Pflichtteilsstrafklausel, die das verhindern soll.
Was kürzt den Versorgungsfreibetrag des Ehegatten?
Neben dem persönlichen Freibetrag von 500.000 € bekommt der überlebende Ehegatte einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 € — gekürzt um den Kapitalwert von Hinterbliebenenbezügen, die nicht der Erbschaftsteuer unterliegen, etwa der gesetzlichen Witwenrente (§ 17 ErbStG). Eine Witwenrente von 900 € im Monat mit 75 kürzt ihn auf 154.556 €.
Trag sie im Rechner ein.
Wie lässt sich die Steuer beim Berliner Testament senken?
Die gängigen Wege sind, den Kindern schon beim ersten Erbfall etwas zukommen zu lassen: ein Vermächtnis in Höhe ihres Freibetrags, Schenkungen zu Lebzeiten (alle zehn Jahre steht der Freibetrag neu zur Verfügung) oder die Übertragung der Immobilie unter Nießbrauch oder Wohnrecht. Welche Lösung passt, hängt auch an der Absicherung des Ehegatten — dafür ist eine Beratung durch einen Fachanwalt oder Notar sinnvoll.
Was rechnet der Rechner nicht?
Er geht von Zugewinngemeinschaft und erwachsenen Kindern aus, setzt Vermögen ohne Familienheim-Befreiung an und rechnet nicht mit der steuerfreien Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 ErbStG, die den Erwerb des Ehegatten weiter senken kann. Wertänderungen zwischen den Erbfällen und künftige Gesetzesänderungen bleiben außen vor; beide Erbfälle werden nach heutigem Recht gerechnet.
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