Minijob: 603 € im Monat (2026), Pauschalsteuer, Rentenpunkte und die Rolle bei Barista FIRE
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem Verdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze, die 2026 bei 603 € im Monat liegt und dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist (2027: 633 €). Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben, der Beschäftigte erhält den Verdienst brutto gleich netto und ist rentenversicherungspflichtig, kann sich davon aber befreien lassen.
Abgaben: Der Arbeitgeber zahlt pauschal 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung und 2 % Lohnsteuer; der Beschäftigte zahlt nur den Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,6 %, sofern er sich nicht befreien lässt. Die Grenze entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn; mehrere Minijobs werden zusammengerechnet.
Rente: Wer nicht befreit ist, sammelt mit einem vollen Minijob rund 0,14 Rentenpunkte im Jahr und volle Beitragszeiten, was für die Wartezeit von 45 Jahren zählt. Die Befreiung spart 3,6 % des Verdienstes, kostet aber die Anrechnung; für Frühruheständler, die ohnehin keine Punkte mehr sammeln, ist das eine bewusste Abwägung.
Krankenversicherung: Ein Minijob begründet keine eigene Krankenversicherung. Wer nur einen Minijob hat, ist familienversichert, freiwillig gesetzlich versichert oder privat versichert; erst ein Midijob oder eine Beschäftigung oberhalb der Grenze macht pflichtversichert mit Beiträgen nur auf den Lohn.
Bei Barista FIRE: 603 € im Monat sind 7.236 € im Jahr netto und senken die Barista-FIRE-Zahl bei 4 % Entnahmerate um 180.900 €. Der Haken bleibt die Krankenversicherung, die als eigene Ausgabe hinzukommt, wenn kein Ehepartner die Familienversicherung ermöglicht.
Rechne einen Minijob im FIRE-Plan als Nettoeinkommen ohne Krankenversicherung und prüfe die Befreiung von der Rentenversicherung erst, wenn die 45 Jahre Wartezeit nicht mehr erreichbar sind. Richify zeigt, wie stark jede Nebeneinkunft die benötigte Depotgröße senkt.

