Steuern und Depot

Teilfreistellung und Vorabpauschale: Wie ETFs seit 2018 besteuert werden

Die Teilfreistellung nimmt seit 2018 einen festen Anteil der Erträge eines Fonds aus der Besteuerung: 30 % bei Aktienfonds (mindestens 51 % Aktienquote), 15 % bei Mischfonds, 60 bis 80 % bei Immobilienfonds. Die Vorabpauschale ist die jährliche Mindestbesteuerung thesaurierender Fonds: ein fiktiver Ertrag aus dem Basiszins der Bundesbank, auf den Abgeltungsteuer anfällt, auch wenn nichts ausgeschüttet wurde.

Teilfreistellung in Zahlen: Von 10.000 € Gewinn bei einem Aktien-ETF sind 3.000 € steuerfrei; auf die restlichen 7.000 € fallen 26,375 % Abgeltungsteuer und Soli an, also 1.846 €, effektiv 18,5 % statt 26,4 %. Die Freistellung gilt für Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Verkaufsgewinne gleichermaßen und ersetzt die frühere Anrechnung ausländischer Quellensteuern.

Vorabpauschale: Sie beträgt 70 % des Basiszinses mal Fondswert zu Jahresbeginn, höchstens die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres; in Verlustjahren fällt sie aus. Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt (2024: 2,29 %, 2025: 2,53 %). Bei 100.000 € Aktien-ETF und 2,53 % Basiszins sind das 1.771 € Pauschale, davon 70 % steuerpflichtig, Steuer rund 327 €, die die Bank Anfang Januar vom Verrechnungskonto einzieht, soweit der Freistellungsauftrag nicht reicht.

Keine Doppelbesteuerung: Gezahlte Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf vom Gewinn abgezogen. Sie verschieben Steuer nach vorn, erhöhen sie aber nicht. Ausschüttende Fonds zahlen die Vorabpauschale nur, soweit die Ausschüttung unter dem Basisertrag liegt.

Für den Anleger: Die Teilfreistellung macht Aktien-ETFs steuerlich günstiger als Einzelaktien, bei denen der volle Gewinn besteuert wird. In der FIRE-Rechnung senkt sie die Steuer auf Entnahmen und ist einer der Gründe, warum 3,5 % statt 3 % vertretbar sind. Wer den Sparer-Pauschbetrag jedes Jahr mit der Vorabpauschale ausschöpft, versteuert das Depotwachstum über Jahrzehnte zu einem großen Teil gar nicht.

Richify Tip

Halte im Januar Guthaben auf dem Verrechnungskonto für die Vorabpauschale bereit; einige Broker verkaufen sonst Anteile. Richify schätzt die Pauschale je Depot aus Fondswert und Basiszins und zeigt, wie viel vom Sparer-Pauschbetrag sie verbraucht.

Passende Rechner und Daten

Entnahme-RechnerEntnahmen aus Aktien-ETFs mit 30 % Teilfreistellung netto gerechnet.FIRE-RechnerDie FIRE-Zahl mit deutscher Steuerlast statt der amerikanischen 4-%-Regel.

Verwandte Begriffe

AbgeltungsteuerSparer-PauschbetragDepot und ETF-SparplanEntnahmerate und 4-%-Regel
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