Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € pro Person, Freistellungsauftrag und wie man ihn jedes Jahr nutzt
Der Sparer-Pauschbetrag ist der Freibetrag für Kapitalerträge: 1.000 € pro Person und Jahr, 2.000 € bei Zusammenveranlagung, unverändert seit 2023. Zinsen, Dividenden, Kursgewinne und Vorabpauschalen bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei, wenn bei der Bank ein Freistellungsauftrag hinterlegt ist.
Freistellungsauftrag: Der Pauschbetrag lässt sich auf mehrere Banken verteilen, die Summe darf den Höchstbetrag nicht überschreiten. Ohne Auftrag behält die Bank ab dem ersten Euro Abgeltungsteuer ein; sie lässt sich dann über die Anlage KAP zurückholen. Sinnvoll ist die Verteilung nach erwarteten Erträgen: Tagesgeld mit Zinsen, ausschüttender ETF, Depot mit geplanten Verkäufen.
Wie viel er wert ist: 1.000 € steuerfreie Erträge sparen rund 264 € Steuer im Jahr, bei Paaren das Doppelte. Bei 3 % Zins entspricht das Erträgen auf gut 33.000 € Tagesgeld; bei einem thesaurierenden Aktien-ETF deckt der Betrag die Vorabpauschale eines Depots von mehreren Hunderttausend Euro, weil die Pauschale klein ist und zu 30 % teilfreigestellt wird.
Er verfällt: Ungenutzte Beträge lassen sich nicht ins nächste Jahr übertragen. Wer nur thesaurierende Fonds hält und nichts verkauft, verschenkt ihn in Jahren mit niedriger Vorabpauschale. Abhilfe: einen Teil ausschüttend anlegen oder Anteile mit Gewinn verkaufen und sofort zurückkaufen, solange der Gewinn unter dem Freibetrag bleibt.
In der Entnahmephase: Wer jedes Jahr Anteile verkauft, kann die Verkäufe so bemessen, dass der Gewinnanteil den Pauschbetrag ausschöpft; zusammen mit der Günstigerprüfung bei niedrigem Einkommen bleibt ein großer Teil der Entnahme steuerfrei. Kinder haben einen eigenen Pauschbetrag und Grundfreibetrag, was Depots für Kinder steuerlich attraktiv macht.
Prüfe im Dezember, wie viel vom Freistellungsauftrag ungenutzt ist, und realisiere bis zu dieser Höhe Gewinne mit sofortigem Rückkauf: Das hebt den Einstandskurs und spart später Abgeltungsteuer. Richify summiert die Erträge aller Banken gegen den Pauschbetrag.

