Verrechnungssteuer: 35 % auf Zinsen und Dividenden — und wie man sie über die Steuererklärung zurückholt
Die Verrechnungssteuer ist eine vom Bund erhobene Sicherungssteuer von 35 % auf Zinsen von Bankguthaben und Obligationen, Dividenden schweizerischer Aktien und Fondsausschüttungen sowie auf Lotteriegewinne. Sie wird an der Quelle abgezogen und in der Schweiz wohnhaften Personen vollständig zurückerstattet, sobald sie den Ertrag und das zugehörige Vermögen in der Steuererklärung deklarieren.
Zweck: Die Steuer soll die Deklaration sichern, nicht Einnahmen erzielen. Wer Zinsen und Dividenden samt Vermögen angibt, erhält die 35 % über die Steuerrechnung des Kantons verrechnet oder ausbezahlt; wer nicht deklariert, zahlt sie definitiv. Ab 2010 gilt die Rückerstattung auch bei nachträglicher Deklaration, solange keine Steuerhinterziehung vorliegt.
Was betroffen ist: Zinsen auf Sparkonten ab 200 CHF pro Jahr, Obligationen schweizerischer Schuldner, Dividenden von Schweizer Aktien und Ausschüttungen schweizerischer Fonds. Nicht betroffen sind Kursgewinne (die für Privatanleger steuerfrei sind), Dividenden ausländischer Aktien (dort greift die ausländische Quellensteuer, teilweise anrechenbar per DBA) und Erträge in Säule 3a und Pensionskasse.
Im Depot: Die Bank weist die Verrechnungssteuer im Steuerauszug aus; der Betrag wird mit dem Vermögensverzeichnis eingereicht und vom Kanton zurückerstattet. Bei ausländischen Depots gibt es keine Verrechnungssteuer, dafür müssen die Erträge selbst deklariert werden; der automatische Informationsaustausch meldet sie ohnehin.
Reform: Die 2022 vom Volk abgelehnte Teilabschaffung auf Obligationenzinsen ist vom Tisch; die Steuer bleibt in der heutigen Form. Für Privatanleger ist sie ein Liquiditätsthema: 35 % einer Dividende fehlen bis zur Rückerstattung im Folgejahr.
Reiche mit der Steuererklärung den Steuerauszug jeder Bank ein und prüfe die Rückerstattung auf der Steuerrechnung; vergessene Konten kosten 35 % der Erträge. Richify summiert die einbehaltene Verrechnungssteuer aller Konten für das Steuerjahr.

