Vorsorge

Säule 3a: Maximalbetrag 2026, Steuerersparnis, Nachzahlung und gestaffelter Bezug

Die Säule 3a ist die gebundene, steuerlich geförderte private Vorsorge der Schweiz (dritte Säule). Einzahlungen sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar — 2026 maximal 7'258 CHF für Erwerbstätige mit Pensionskasse, ohne Pensionskasse 20 % des Nettoerwerbseinkommens bis 36'288 CHF — und das Guthaben ist bis fünf Jahre vor dem Referenzalter gebunden.

Wer und wie viel: Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz. Angestellte mit Pensionskasse dürfen 2026 bis 7'258 CHF einzahlen, Selbstständige ohne Pensionskasse 20 % des Nettoerwerbseinkommens bis 36'288 CHF; beide Beträge sind gegenüber 2025 unverändert und werden vom Bundesrat mit der AHV-Maximalrente angepasst. Ohne Erwerbseinkommen ist keine Einzahlung möglich.

Steuerersparnis: Die Einzahlung senkt das steuerbare Einkommen bei Bund, Kanton und Gemeinde. Die Ersparnis entspricht dem Grenzsteuersatz und liegt je nach Kanton, Einkommen und Zivilstand grob zwischen 15 % und 40 %; beim Maximalbetrag sind das typischerweise 1'100 bis 2'900 CHF pro Jahr, in Hochsteuerkantonen mehr, in Zug oder Schwyz weniger. Das Guthaben ist während der Laufzeit von der Vermögenssteuer befreit, die Erträge von der Einkommens- und Verrechnungssteuer.

Nachzahlung: Seit dem 1. Januar 2025 lassen sich nicht ausgeschöpfte Beiträge bis zu zehn Jahre später nachholen, zusätzlich zum ordentlichen Jahresbeitrag und nur für Jahre ab 2025 mit AHV-pflichtigem Einkommen; auch die Nachzahlung ist voll abzugsfähig. Lücken aus den Jahren vor 2025 bleiben verloren.

Konto oder Wertschriften: Das 3a-Zinskonto ist sicher, rentiert aber kaum; Wertschriftenlösungen mit hohem Aktienanteil haben über zehn und mehr Jahre historisch deutlich mehr gebracht, mit Schwankungen dazwischen. Die Anbieter reichen von Banken und Versicherungen bis zu digitalen Vorsorge-Apps mit tiefen Gebühren; die Gebührendifferenz entscheidet über Jahrzehnte mehr als die Bank.

Bezug: Frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter, spätestens fünf Jahre danach bei weiterer Erwerbstätigkeit, sowie vorzeitig für selbst genutztes Wohneigentum, Selbstständigkeit oder Wegzug aus der Schweiz. Der Bezug wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten, aber progressiven Satz besteuert, und alles, was im selben Jahr bezogen wird, zählt zusammen. Deshalb führen viele mehrere Konten (oft ab rund 50'000 CHF ein neues) und beziehen sie gestaffelt über verschiedene Steuerjahre.

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Säule-3a-RechnerSteuerersparnis und Endguthaben deiner 3a-Einzahlung bis zum Referenzalter.Vermögens-Perzentil-RechnerWo dein Vermögen ohne und mit Vorsorgeguthaben in der Schweiz steht.

Verwandte Begriffe

Pensionskasse (BVG, 2. Säule)AHV (1. Säule)GrenzsteuersatzVerrechnungssteuer
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