Vorsorge

Pensionskasse: Koordinationsabzug, Altersgutschriften, Umwandlungssatz, Einkauf und Kapitalbezug

Die Pensionskasse ist die zweite Säule der Schweizer Vorsorge: die berufliche Vorsorge nach BVG, in die Arbeitgeber und Angestellte ab einem Jahreslohn von 22'680 CHF (2025) obligatorisch einzahlen. Das angesparte Altersguthaben wird bei der Pensionierung mit dem Umwandlungssatz (6,8 % im Obligatorium) in eine lebenslange Rente umgerechnet oder ganz oder teilweise als Kapital bezogen.

Versicherter Lohn: Vom Bruttolohn wird der Koordinationsabzug von 26'460 CHF (2025) abgezogen, weil die AHV diesen Teil schon abdeckt; versichert ist der Lohn bis 90'720 CHF, darüber liegt das Überobligatorium, das viele Kassen freiwillig versichern. Auf dem versicherten Lohn werden Altersgutschriften erhoben, die mit dem Alter steigen: 7 % (25 bis 34), 10 % (35 bis 44), 15 % (45 bis 54) und 18 % (55 bis 65); der Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte.

Verzinsung und Rente: Das Obligatorium wird mit dem BVG-Mindestzins verzinst (1,25 % für 2025), das Überobligatorium nach Beschluss der Kasse. Bei der Pensionierung wird das Guthaben mit dem Umwandlungssatz in eine Jahresrente umgerechnet: 6,8 % im Obligatorium, also 6'800 CHF Rente pro 100'000 CHF Guthaben; im Überobligatorium liegen die Sätze der Kassen meist deutlich tiefer, um 5 %.

Einkauf: Wer Beitragslücken hat, kann sich freiwillig einkaufen; der Einkauf ist vom steuerbaren Einkommen abziehbar, oft der grösste Steuerhebel in den Jahren vor der Pensionierung. Nach einem Einkauf sind Kapitalbezüge drei Jahre lang gesperrt. Die maximale Einkaufssumme steht im Vorsorgeausweis.

Kapital oder Rente: Mindestens ein Viertel des obligatorischen Guthabens kann als Kapital bezogen werden, viele Kassen erlauben mehr oder alles. Die Rente ist lebenslang und wird als Einkommen besteuert; der Kapitalbezug wird einmalig zu einem reduzierten Satz besteuert, wie die Säule 3a, und das Kapital unterliegt danach der Vermögenssteuer. Vorbezüge sind für selbst genutztes Wohneigentum und Selbstständigkeit möglich; bei einem Stellenwechsel wandert das Guthaben als Freizügigkeitsleistung zur neuen Kasse oder auf ein Freizügigkeitskonto.

Richify Tip

Lies im Vorsorgeausweis das Guthaben, die Einkaufslücke und den Umwandlungssatz deiner Kasse im Überobligatorium ab, und plane Einkäufe gestaffelt auf mehrere Jahre vor der Pensionierung. Richify führt das Pensionskassenguthaben neben 3a und Depot, damit die Pensionierungslücke sichtbar wird.

Passende Rechner und Daten

Säule-3a-RechnerMit Pensionskasse gilt der 3a-Maximalbetrag von 7'258 CHF.Vermögens-Perzentil-RechnerVermögen mit und ohne Vorsorgeguthaben im Vergleich.

Verwandte Begriffe

AHV (1. Säule)Säule 3aGrenzsteuersatzTragbarkeit und Hypothek
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