AHV: Beiträge, Minimal- und Maximalrente, Referenzalter 65 und die 13. Rente
Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist die erste Säule der Schweizer Vorsorge: eine obligatorische, umlagefinanzierte Volksversicherung, die ab dem Referenzalter 65 eine Rente zwischen der Minimal- und der Maximalrente zahlt (2025: 1'260 bis 2'520 CHF pro Monat für Einzelpersonen), abhängig von Beitragsjahren und durchschnittlichem Einkommen.
Beiträge: Auf dem Lohn werden 8,7 % für die AHV erhoben, zusammen mit Invalidenversicherung und Erwerbsersatzordnung 10,6 %, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ohne Obergrenze des versicherten Lohns. Selbstständige zahlen bis 10 % nach einer sinkenden Skala, Nichterwerbstätige einen Beitrag nach Vermögen und Renteneinkommen. Beitragspflicht besteht ab 1. Januar nach dem 20. Geburtstag bis zum Referenzalter; fehlende Jahre kürzen die Rente um je 1/44.
Rente: Bei 44 vollen Beitragsjahren ergibt sich die Vollrente; die Höhe zwischen Minimal- und Maximalrente hängt vom durchschnittlichen Jahreseinkommen ab, die Maximalrente wird ab einem Durchschnitt von rund 90'720 CHF erreicht. Ehepaare erhalten zusammen höchstens 150 % der Maximalrente (2025: 3'780 CHF). Die Renten werden alle zwei Jahre an Löhne und Preise angepasst; ab Dezember 2026 kommt die vom Volk 2024 beschlossene 13. AHV-Rente hinzu.
Referenzalter: 65 Jahre für Männer und, nach der Reform AHV 21, schrittweise auch für Frauen (Übergang 2025 bis 2028). Ein Vorbezug um ein bis zwei Jahre kürzt die Rente lebenslang, ein Aufschub bis 70 erhöht sie; beides ist seit 2024 auch monatsweise und teilweise möglich.
In der Planung: Die AHV-Rente ist ein lebenslanges, inflationsgeschütztes Einkommen und senkt das Kapital, das Pensionskasse, Säule 3a und Depot ab 65 liefern müssen; die Rentenvorausberechnung der Ausgleichskasse zeigt den erwarteten Betrag. In den Vermögensstatistiken der ESTV tauchen AHV-Ansprüche nicht auf, weil sie kein steuerbares Vermögen sind.
Bestelle den Kontoauszug bei der Ausgleichskasse und prüfe auf Beitragslücken: Jedes fehlende Jahr kostet 1/44 der Rente, Lücken lassen sich nur fünf Jahre rückwirkend schliessen. Richify trägt die erwartete AHV-Rente als erste Säule in die Pensionierungsplanung ein.

